1. Anbieter und Anwendungsbereich
Diese Bedingungen gelten für individuelle Angebote der SkriptAtelier UG (haftungsbeschränkt), Am Mausepfad 34, 34474 Diemelstadt („SkriptAtelier“), gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht für Verbraucher. Werden Tickets stattdessen unmittelbar über Paddle gekauft, gelten für diesen Kauf die jeweils wirksam einbezogenen Paddle-Bedingungen und die für die Nutzung der App geltenden TaleAlley-Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn SkriptAtelier ihrer Einbeziehung ausdrücklich zustimmt.
2. Vertragsschluss und Rangfolge
Leistungsumfang, Preis, Projektzeitraum, Zahl der Tickets oder Teilnehmer, Gültigkeit und etwaige individuelle Entwicklungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform oder durch eine entsprechend vereinbarte Auftragsbestätigung zustande. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen, danach Leistungsbeschreibungen und zuletzt diese B2B-AGB vor. Eine Abweichung kann in Textform vereinbart werden.
3. Leistungen
TaleAlley ist eine digitale Plattform für ortsbezogene Geschichten, Missionen, Rätsel und Teamerlebnisse. Je nach Angebot kann SkriptAtelier bestehende Abenteuer und Event-Codes bereitstellen, Spielkonfigurationen vornehmen oder kundenspezifische Geschichten und Inhalte erstellen. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, gehören keine persönliche Vor-Ort-Betreuung, Reiseleitung, medizinische Hilfe, Bewachung oder Verkehrssicherung öffentlicher Wege zum Leistungsumfang. Öffentliche Wege, Mobilfunk, GPS, Karten und fremde Einrichtungen können sich unabhängig von SkriptAtelier verändern. Offizielle Kooperationen bestehen nur bei ausdrücklicher Kennzeichnung.
4. Teilnehmerzahl, Geräte, Event-Codes
Der im Angebot festgelegte Umfang ist die gebuchte Höchstzahl. Eine geringere tatsächliche Teilnahme begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Anspruch auf anteilige Erstattung. Event-Codes dürfen an die für das Projekt vorgesehenen Personen weitergegeben, aber nicht öffentlich veröffentlicht, gewerblich weiterverkauft oder außerhalb des vereinbarten Projekts verwendet werden. Sofern im Angebot nicht anders festgelegt, gelten größere, individuell beschaffte Codepakete sechs Monate ab Bereitstellung. Event- oder terminbezogene Codes gelten für den vereinbarten Zeitraum. Gesetzliche Ansprüche bei einer von SkriptAtelier zu vertretenden Nichtleistung bleiben unberührt.
5. Technische Voraussetzungen und Sicherheit
Der Kunde organisiert geeignete Endgeräte, Internetzugänge und die erforderlichen Gerätefunktionen nach den im Angebot beziehungsweise den Store-Angaben genannten Voraussetzungen. Er informiert seine Teilnehmer über die TaleAlley-Nutzungsbedingungen und Sicherheitshinweise.
Tatsächliche Verkehrsregeln, Sperrungen und Gefahren haben Vorrang vor digitalen Anweisungen. Private oder gesperrte Flächen dürfen nicht betreten werden. Bei ungeeignetem Wetter oder gefährlichen Umständen ist das Spiel zu pausieren.
6. Minderjährige und Verantwortung des Veranstalters
Für minderjährige Teilnehmer gelten die altersbezogenen TaleAlley-Regeln einschließlich gegebenenfalls notwendiger Sorgeberechtigten-Freigaben und der tatsächlichen Aufsicht durch eine geeignete volljährige Begleitperson. Der Kunde stellt sicher, dass die Teilnehmer entsprechend informiert sind, dass die Sorgeberechtigten einer Teilnahme und nötigen Beauftragung zugestimmt haben und dass die eingesetzten Begleitpersonen die Aufsichtsaufgabe übernehmen. Die Buchung durch eine Schule, Behörde oder Firma ersetzt nicht automatisch eine im konkreten Fall erforderliche Freigabe durch Sorgeberechtigte. Datenschutzrechtliche Rollen und etwaige besondere schul- oder arbeitsrechtliche Anforderungen sind gesondert zu vereinbaren.
7. Änderungen, Sperrungen und höhere Gewalt
SkriptAtelier darf Missionen, Hinweise, Routen, Standorte und technisch erforderliche Abläufe aus sachlichem Grund aktualisieren, etwa zur Sicherheit, Fehlerbehebung oder wegen geänderter Zugänglichkeit, soweit der vereinbarte Gesamtcharakter nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Bei nicht erreichbaren Orten können zumutbare Alternativen oder Skip-Funktionen bereitgestellt werden. Bei außergewöhnlichen, nicht beherrschbaren Umständen stimmen sich die Parteien über eine zumutbare Verlegung, Verlängerung oder Ersatzleistung ab. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Preise und Zahlung
Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich B2B-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang, in jedem Fall aber vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Noch nicht freigeschaltete Leistungen oder Codes dürfen nur im rechtlich zulässigen und verhältnismäßigen Umfang bis zur Zahlung zurückgehalten werden.
9. Stornierung und Umbuchung
Nach verbindlicher Beauftragung wird kein zusätzliches vertragliches Recht zur freien Stornierung eingeräumt. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt. Termin- oder Umfangsänderungen bedürfen einer individuellen Vereinbarung. Zusätzlicher Aufwand kann nur nach vorheriger Abstimmung berechnet werden. Die freiwillige 30-Tage-Stornierungsregel für standardisierte Verbrauchertickets gilt nicht automatisch für individuell vereinbarte B2B-Projekte.
10. Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Angaben, Teilnehmerzahlen, Kontaktpersonen, Materialien und Freigaben bereit. Er trägt dafür Sorge, dass Teilnehmer organisatorisch informiert werden und dass überlassene Codes nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Verzögerungen, die auf fehlender notwendiger Mitwirkung beruhen, können vereinbarte Termine beeinflussen. Mehraufwand wird nur nach gesonderter Abstimmung berechnet.
11. Rechte an Plattform und Standardinhalten
Software, Oberfläche, Geschichtenbaukasten, allgemeine Storymechaniken, digitale Werkzeuge, Vorlagen, generische Rätselprinzipien, Audio-/Gestaltungsbestandteile und Know-how verbleiben bei SkriptAtelier oder den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält für das gebuchte Projekt ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den ausdrücklich bereitgestellten Standardinhalten. Eine darüber hinausgehende Übernahme, Bearbeitung, kommerzielle Verwertung oder öffentliche Verbreitung bedarf einer gesonderten Berechtigung.
12. Individuelle Geschichten und Inhalte
An kundenspezifisch entwickelten Story-, Text- und Gestaltungselementen verbleiben originäre Schutzrechte beim jeweiligen Rechteinhaber. Soweit entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt werden können, erhält der Kunde an den ausdrücklich für ihn erstellten individuellen Elementen ein ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im Angebot bestimmten internen Unternehmenszwecke während der vereinbarten Projektdauer. SkriptAtelier verwendet die konkrete kundenspezifische Handlung und eindeutig kundenbezogene Elemente nicht für andere Kunden erneut. Generische Methoden, Rätselmechaniken, Software, technische Komponenten, Vorlagen und allgemeines Know-how bleiben wiederverwendbar. Der Umfang einer über das konkrete Projekt hinausgehenden Nutzung kann im Angebot gesondert geregelt werden.
13. Vom Kunden bereitgestellte Materialien
Der Kunde versichert, für bereitgestellte Marken, Namen, Texte, Bilder und sonstige Materialien über die für das Projekt erforderlichen Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte zu verfügen. Er räumt SkriptAtelier die zur Auftragserfüllung erforderlichen Rechte ein. Soweit durch rechtswidrige Kundenmaterialien Ansprüche Dritter entstehen, wirken die Parteien an der Aufklärung mit. Gesetzliche Haftungsmaßstäbe bleiben maßgeblich. Eine werbliche Verwendung von Kundenname, Logo oder Projektergebnissen als Referenz erfolgt nur nach vorheriger Freigabe.
14. Datenschutz und Beschäftigte
Beide Parteien beachten die jeweils einschlägigen Datenschutzvorschriften. Die Verarbeitung der Spieldaten in der TaleAlley-App erfolgt grundsätzlich nach den TaleAlley-Datenschutzhinweisen. Erhebt der Kunde eigene Teilnehmer- oder Beschäftigtenlisten, ist er hierfür im Rahmen seiner Zwecke grundsätzlich eigenständig verantwortlich. Werden personenbezogene Daten in einem Einzelfall ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet, prüfen die Parteien vor Beginn eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Die Buchung eines Firmenevents führt nicht automatisch zu einem Auftragsverarbeitungsverhältnis.
15. Vertraulichkeit
Nicht öffentliche technische, kaufmännische und projektbezogene Informationen der anderen Partei sind vertraulich zu behandeln und nur für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Die Pflicht gilt nicht für bereits öffentlich bekannte, rechtmäßig unabhängig erlangte oder gesetzlich offenzulegende Informationen. Gesetzliche Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten bleiben bestehen.
16. Support und Mängel
Reguläre Supportzeiten sind montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen am Sitz von SkriptAtelier. Wir bemühen uns um eine qualifizierte Erstreaktion binnen 48 Stunden innerhalb dieser Supportzeiten. Dies ist keine Zusage einer vollständigen Fehlerbehebung innerhalb von 48 Stunden. Erhebliche technische Störungen sollen möglichst konkret gemeldet werden. SkriptAtelier kann zur Abhilfe eine Fehlerbehebung, ein Update, eine alternative Mission oder eine andere zumutbare Lösung anbieten. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
17. Haftung
SkriptAtelier haftet uneingeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, ausdrücklich übernommene Garantien sowie zwingende gesetzliche Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die gesetzlichen Maßstäbe bleiben auch bei Unfällen oder Einschränkungen durch die tatsächliche Umgebung maßgeblich.
18. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Projektzeitraum ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits entstandene Zahlungsansprüche sowie gesetzlich oder vertraglich fortgeltende Rechte an Inhalten, Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten bleiben bestehen.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses überhaupt anwendbar wäre. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz von SkriptAtelier ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Individuelle Abreden haben Vorrang. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen nach den gesetzlichen Vorschriften wirksam. Vertragssprache ist Deutsch, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Stand: 20. Oktober 2026




